Allgemeiner Hinweis zu dieser KI-Erklärung

Die KI-Verordnung (KI-VO, auch AI-Act) ist ein europäisches Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI). Die KI-VO ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer Umsetzung durch ein nationales Gesetz bedarf.

Betreiber von KI-Systeme, die direkt oder indirekt mit Menschen interagieren, werden durch die KI-VO verpflichtet, über die Nutzung der KI zu informieren.

Als Betreiber (Nutzer) von KI-Systeme komme ich mit den nachstehenden Informationen meine Informationspflichten nach.

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Verantwortlichen Stelle

Eine verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Daten und den Einsatz von KI-Systemen entscheidet.

Als verantwortliche Stelle für die Verwendung von den nachstehend beschriebenen KI-Systeme:

Franz Tertsch B.B.A – Datenschutzmanagement

Waldstraße 2, 27446 Anderlingen, Deutschland

Telefon: 04284 927 838 E-Mail: office@daschub.de

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Erklärung:

In meinem Unternehmen werden keine hochrisiko KI-Systeme gemäß Kap. 3 Art. 6 KI-Vo eingesetzt. Für bestimmte Zwecke werden jedoch folgende risikoarme KI-Systeme eingesetzt.

Yoast plugin: SEO – Webseiten-optimierung
ChatGPT: Überprüfung und Erstellung von Texten und Artikeln
Gemini: Optimierung und formatierung von Texten und Artikeln
Deevid AI: KI Bildgenerator
DeepL: Sprachübersetzung
Google Translate: Sprachübersetzung
iStockphoto: Grafische Elemente generieren und bearbeiten

Anmerkung zu ChatGPT und Gemini

ChatGPT und Gemini könnte zur verbotenen Manipulation von Menschen oder als Komponente eines Hochrisiko-Systems oder „unkritisch“ als beispielsweise digitaler Assistent im Bewerbungsmanagement, eingesetzt werden. Damit ist diese künstliche Intelligenz nicht per se „gefährlich“, könnte aber für verbotene oder hochriskante Praktiken verwendet werden und lässt sich daher theoretisch allen Risikoklassen zuordnen.

ChatGPT und Gemini werden in meinem Unternehmen ausschließlich zur Erstellung, überprüfung, optimierung und formatierung von Texten und Artikeln eingesetzt und werden durch mich für diesen Einsatz als  „Risikoarm“ eingestuft.

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Erstellt am: 30. August 2024 – Letzte Aktualisierung: 17. August 2026